Die Übernachtungssteuer Berlin ist für jeden Ferienwohnungsbesitzer ein wichtiges Thema. Als Vermieter einer Ferienwohnung in Berlin müssen Sie diese Steuer korrekt abführen und die entsprechenden Formulare ausfüllen.
Sie können das Formular zum Herunterladen des Muster-Beherbergungsvertrags nicht sehen? Klicken Sie hier.
Was ist die Übernachtungssteuer Berlin?
Die Übernachtungssteuer Berlin ist eine kommunale Abgabe, die seit 2014 für touristische Übernachtungen in der Hauptstadt erhoben wird. Sie beträgt 7,5% des Übernachtungspreises (ohne Frühstück und weitere Nebenleistungen) und wird von Ihren Gästen bezahlt, aber von Ihnen als Vermieter an das Finanzamt abgeführt.
Wichtige Eckdaten zur Berliner Übernachtungssteuer:
- Steuersatz: 7,5% des Übernachtungspreises
- Bemessungsgrundlage: Nur der reine Übernachtungspreis (ohne Frühstück, Reinigung, etc.)
- Geschäftsreisende: Ab dem 1. April 2024 fällt nun auch auf Geschäftsreisen die Übernachtungssteuer an
- Wegfall der 21-Tage-Regelung ab Januar 2025: Die bisherige Ausnahme für Übernachtungen von mehr als 21 Tagen entfällt
- Anmeldepflicht: Spätestens vor der ersten Vermietung
- Ab 1. Januar 2026 gilt: Wegfall der 10-Betten-Grenze; Besteuerungs-/Steueranmeldezeitraum ist nur noch das Kalendervierteljahr; Elektronische Abgabe der Steueranmeldung ist Pflicht
Anmeldung der Übernachtungssteuer für Ferienwohnungsbesitzer in Berlin
Die Anmeldung erfolgt über das Berliner Finanzamt, konkret über das Einheitliche Ansprechpartnerportal oder die zentrale Steuerplattform ELSTER. Hier müssen Gastgeber ihre Unterkunft registrieren und regelmäßig eine Steuererklärung zur Übernachtungssteuer einreichen – in der Regel quartalsweise. Wichtig ist dabei, alle Buchungen korrekt zu dokumentieren und aufzubewahren, da stichprobenartige Prüfungen erfolgen können.
Wer mehrere Unterkünfte vermietet oder eine gewerbliche Ferienwohnungsnutzung betreibt, sollte zusätzlich die Anmeldung beim Bezirksamt bzw. die Zweckentfremdungsgenehmigung prüfen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder oder steuerliche Nachforderungen.
Wann benötigen Sie das Anmeldeformular?
- Bei der Erstanmeldung Ihrer Ferienwohnung
- Bei Änderungen der Vermietungssituation (z. B. neue Plattform, Umbau)
- Bei Ummeldungen nach Umzug oder Eigentümerwechsel
Wichtige Inhalte des Formulars:
- Persönliche Daten des Vermieters
- Adresse und Details der Ferienwohnung
- Angaben zur Art der Vermietung
- Geschätzte jährliche Übernachtungszahlen
Tipp: Füllen Sie das Formular für die Übernachtungssteuer in Berlin sorgfältig aus und reichen Sie es rechtzeitig ein, um Verzögerungen bei der Vermietung zu vermeiden.
Berlin Übernachtungssteuer: Steueranmeldung und Abführung: So funktioniert es
Die Steueranmeldung erfolgt mithilfe eines separaten Formulars über ELSTER. Hier geben Sie die tatsächlichen Übernachtungszahlen und die fällige Steuer ab.
Abgabefristen für das Übernachtungssteuer Formular:
- Monatlich: bis zum 10. des Folgemonats
- Vierteljährlich: bis zum 10. des Folgemonats nach Quartalsende
- Jährlich: bis zum 31. Januar des Folgejahres
Was müssen Sie im Formular für die Übernachtungssteuer angeben?
- Anzahl der Übernachtungen im Erfassungszeitraum
- Gesamtsumme der Übernachtungspreise (ohne Nebenleistungen)
- Berechnete Übernachtungssteuer (7,5%)
- Befreiungen und Ausnahmen
Achtung: Auch wenn keine Übernachtungen stattgefunden haben, müssen Sie eine Nullmeldung abgeben.
Pflichten als Vermieter einer Ferienwohnung in Berlin
Als Vermieter einer Ferienwohnung in Berlin haben Sie verschiedene Verpflichtungen bezüglich der Übernachtungssteuer:
Vor der Vermietung:
Achten Sie auf diese Punkte, bevor Sie mit der Vermietung Ihrer Ferienwohnung beginnen:
- Anmeldung mit dem Formular auf der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen Seite
- Steuernummer für die Übernachtungssteuer erhalten
- Preise entsprechend kalkulieren
Während der Vermietung:
Wenn Sie mit Ihrem Ferienwohnugsbusiness angefangen haben, müssen Sie weitere Aspekte unbedingt im Blick behalten:
- Übernachtungssteuer von Gästen einziehen (7,5% des Übernachtungspreises)
- Belege ausstellen und erfassen
- Aufzeichnungen führen über alle Übernachtungen
Nach der Vermietung:
Auch nach der Vermietung Ihrer Ferienwohnung, ist es mit den Pflichten noch nicht vorbei. Beachten Sie folgende Dinge:
- Steueranmeldung fristgerecht einreichen
- Steuerbeträge an das Finanzamt überweisen
- Unterlagen aufbewahren (mindestens 10 Jahre)
Tipps für Ferienwohnungsbesitzer
Administrative Erleichterungen:
- Ferienwohnung Software nutzen zur automatisierten Gäste- und Steuerverwaltung
- Steuerberechnung automatisieren, z. B. mit einem Channel Manager für Ferienwohnungen
- Terminkalender: Notieren Sie sich alle Abgabefristen
Rechtliche Sicherheit:
- Steuerberater hinzuziehen bei Unsicherheiten
- Offizielle Quellen regelmäßig prüfen
- Dokumentation: Führen Sie sorgfältige Aufzeichnungen
Übernachtungssteuer Berlin erfolgreich verwalten
Auch wenn die Übernachtungssteuer zunächst komplex wirken kann, lässt sie sich mit den richtigen Tools und etwas Vorbereitung zuverlässig handhaben. Als Vermieter tragen Sie Verantwortung – und sollten diese ernst nehmen.
Denken Sie an diese Checkliste:
- Rechtzeitige Anmeldung Ihrer Ferienunterkunft
- Regelmäßige Steueranmeldung- und abführung
- Fristen im Blick behalten
- Bei Unsicherheiten professionelle Beratung suchen
FAQ zur Übernachtungssteuer Berlin
Sind Geschäftsreisende von der Übernachtungssteuer in Berlin befreit??
Nein, seit dem 1. April 2024 unterliegen beruflich bedingte Übernachtungen ebenfalls der Übernachtungssteuer.
Wie berechne ich die Übernachtungssteuer?
Beispielrechnung:
- Übernachtungspreis: 100€
- Frühstück: 15€ (nicht steuerpflichtig)
- Bemessungsgrundlage: 100€
- Übernachtungssteuer: 100€ × 7,5% = 7,50€
Was passiert bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen die Melde- und Abgabepflicht drohen Bußgelder von bis zu 50.000 € sowie steuerliche Nachforderungen inkl. Zinsen. Das Finanzamt führt regelmäßige Prüfungen durch.
Welches Finanzamt in Berlin ist für die Übernachtungssteuer zuständig?
In Berlin wird die Verwaltung der Übernachtungssteuer zentral verwaltet. Das Finanzamt Mahrzahn-Hellersdorf ist hierfür zuständig.