Die Übernachtungssteuer Potsdam betrifft alle Vermieter von Ferienwohnungen, Hotels oder anderen Unterkünften in der brandenburgischen Landeshauptstadt. Seit 2014 wird die Abgabe auf entgeltliche Übernachtungen erhoben. 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die besonders private Gastgeber beachten sollten.
Die Steuer beträgt ab dem 1. April 2025 7,5% des Netto-Übernachtungspreises, also gleich der Übernachtungssteuer von Berlin. Zuvor lag der Satz bei 5%. Die Einnahmen fließen in den städtischen Haushalt und sollen unter anderem den Tourismusstandort Potsdam stärken.
Wer muss die Übernachtungssteuer in Potsdam zahlen?
Die Steuer wird auf alle privaten Übernachtungen erhoben, unabhängig davon, ob die Unterkunft über eine Plattform oder direkt gebucht wurde. Auch gebuchte, aber nicht wahrgenommene Übernachtungen unterliegen der Steuerpflicht.
Ausnahmen gelten nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei minderjährigen Gästen, Menschen mit medizinisch begründeten Aufenthalten oder Teilnehmern an bestimmten Bildungsmaßnahmen. Falls einer dieser Fälle auf einen Übernachtungsgast zutrifft, muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
Seit April 2024 gelten auch beruflich veranlasste Übernachtungen als steuerpflichtige Übernachtungen. Die Befreiung wurde abgeschafft und somit müssen auch Geschäftsreisende nun die Übernachtungssteuer bezahlen.
Berechnung Übernachtungssteuer Potsdam
Die Berechnungsgrundlage ist der reine Netto-Übernachtungspreis – also ohne Frühstück, Endreinigung oder andere Zusatzleistungen.
Beispiel:
100 Euro netto Übernachtungspreis × 7,5 Prozent = 7,50 Euro Übernachtungssteuer
Frühstück, Parkplatz, Servicepauschalen oder andere Leistungen sind nicht steuerpflichtig, solange sie separat ausgewiesen sind.
Übernachtungssteuer Potsdam Formular
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise über das offizielle Übernachtungssteuer Potsdam Formular, das von der Stadt bereitgestellt wird.
Das Formular muss Angaben zur Unterkunft, zu den Umsätzen und zur errechneten Steuer enthalten. Die Einreichung erfolgt über das Serviceportal der Stadt Potsdam.
Die Abgabefrist endet jeweils am 15. Tag nach Quartalsende. Verspätungen können zu Bußgeldern führen.
Checkliste: So erfüllen Sie Ihre Pflichten als Gastgeber
Vor der Vermietung:
- Unterkunft beim zuständigen Finanzamt melden
- Steuerpflicht prüfen (z. B. bei gewerblicher Nutzung)
- Preise inklusive Steuer korrekt kalkulieren
Während der Vermietung:
- Übernachtungssteuer vom Gast einziehen
- Steuerpflichtige und befreite Gäste korrekt dokumentieren
- Separate Rechnungsposten für Nebenleistungen ausweisen
Nach der Vermietung:
- Übernachtungssteuer Potsdam Formular ausfüllen
- Fristgerecht beim Finanzamt einreichen
- Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren
Abgabefristen auf einen Blick
- Monatlich: bis zum 10. des Folgemonats (nur auf Antrag)
- Quartalsweise (Standard): bis zum 15. Tag nach Quartalsende
- Jährlich: nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung
Fazit Übernachtungssteuer in Potsdam
Die Übernachtungssteuer Potsdam wurde 2025 auf 7,5 Prozent erhöht. Gleichzeitig sind nun auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig. Gastgeber sollten ihre Buchungs- und Abrechnungsprozesse entsprechend anpassen.
Die korrekte Berechnung der Übernachtungssteuer Potsdam erfolgt ausschließlich auf Basis des Netto-Übernachtungspreises. Alle Angaben müssen über das amtliche Übernachtungssteuer Potsdam Formular eingereicht werden.
Wer alle Fristen einhält und die Steuer zuverlässig abführt, vermeidet rechtliche Probleme.
FAQ Übernachtungssteuer Potsdam
Gibt es Ausnahmen von der Übernachtungssteuer?
Ja. Von der Übernachtungssteuer Potsdam befreit sind u. a.:
- Minderjährige Gäste
- Personen mit medizinisch notwendigen Übernachtungen (mit Attest)
- Teilnehmer bestimmter Jugend-, Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen
- Gäste mit Erstwohnsitz in Potsdam
Ein Nachweis muss jeweils erbracht werden.
Wie oft muss die Übernachtungssteuer gemeldet werden?
Die Steuer muss quartalsweise gemeldet werden. Die Abgabefrist endet am 15. Tag nach Quartalsende. In Ausnahmefällen ist auch eine monatliche Meldung möglich.
Wo finde ich das Formular für die Übernachtungssteuer in Potsdam?
Das offizielle Übernachtungssteuer Potsdam Formular ist über das Serviceportal der Stadt Potsdam verfügbar. Dort finden Sie auch die entsprechenden Befreiungsformulare und weitere Hinweise zur Einreichung.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Bei verspäteter oder unterlassener Abgabe der Übernachtungssteuer kann das Finanzamt Säumniszuschläge oder Bußgelder verhängen. Die fristgerechte Einreichung ist daher zwingend erforderlich.
Muss die Steuer auch bei Stornierungen gezahlt werden?
Nein. Wenn eine Buchung storniert und nicht berechnet wird, fällt auch keine Übernachtungssteuer an. Wird der volle Preis trotz Nichtanreise berechnet (z. B. No-Show), muss die Steuer jedoch abgeführt werden.
Wie lange müssen Gastgeber die Unterlagen aufbewahren?
Alle Unterlagen zur Übernachtungssteuer Potsdam – inklusive Formulare, Rechnungen und Belege an Gäste – sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Mit einer leistungsstarken Ferienwohnung Software wie Lodgify, die Buchungssystem, Airbnb Channel Manager und Buchungsprogramm in einem vereint, lassen sich Vermietungen effizienter und professioneller verwalten. Testen Sie Lodgify 7 Tage gratis, ohne Verpflichtung und ohne Kreditkarte!