Die Übernachtungssteuer ist ein Thema, das Gastgeber von Ferienwohnungen, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben in Deutschland betrifft. Doch was ist die Übernachtungssteuer eigentlich genau? Wer muss sie zahlen? Wie wird sie berechnet, abgeführt und welche regionalen Unterschiede gibt es? Wir erklären, was eine Übernachtungssteuer ist und welche Pflichten für Gastgeber in Deutschland gelten.
Was ist eine Übernachtungssteuer?
Die Übernachtungssteuer ist eine kommunale Abgabe, die von Städten und Gemeinden in Deutschland auf entgeltliche Übernachtungen erhoben wird. Sie ist auch unter Begriffen wie Bettensteuer, City Tax oder Kulturförderabgabe bekannt. Je nach Kommune wird die Steuer unterschiedlich bezeichnet, das Prinzip bleibt jedoch gleich: Gäste zahlen bei ihrem Aufenthalt einen zusätzlichen Betrag pro Nacht oder einen prozentualen Aufschlag auf den Übernachtungspreis. Diese Einnahmen fließen in den Haushalt der Stadt oder Gemeinde und werden häufig für kulturelle, touristische oder infrastrukturelle Zwecke verwendet.
Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich bei der Übernachtungssteuer um eine kommunale Steuer, die zusätzlich zum Übernachtungspreis erhoben wird. Gastgeber müssen sie getrennt ausweisen und an die zuständige Stadt oder Gemeinde abführen
Warum wurde die Übernachtungssteuer eingeführt?
Hintergrund der Einführung ist, dass Kommunen durch den Tourismus erhebliche Kosten tragen, etwa für die Instandhaltung öffentlicher Infrastruktur, für kulturelle Angebote oder für Marketingmaßnahmen zur Förderung des Tourismus. Um einen Teil dieser Kosten von denjenigen tragen zu lassen, die unmittelbar davon profitieren – nämlich den Übernachtungsgästen – haben viele Gemeinden und Städte die Übernachtungssteuer eingeführt. Die eingenommenen Mittel fließen somit zurück in die Region und sollen langfristig die touristische Attraktivität stärken.
Wer muss die Übernachtungssteuer zahlen?
Grundsätzlich zahlen private Übernachtungsgäste die Steuer. Das bedeutet, wer privat reist und entgeltlich übernachtet, muss die Übernachtungssteuer zusätzlich zum Übernachtungspreis entrichten. Ausgenommen sind in vielen Bundesländern Geschäftsreisende, da deren Aufenthalte oft als notwendige berufsbedingte Reisen gelten, nicht als touristische Aufenthalte.
Allerdings müssen Geschäftsreisende in den meisten Fällen einen entsprechenden Nachweis vorlegen, etwa eine Arbeitgeberbescheinigung oder eine Seminarbuchung. Ohne diesen Nachweis wird die Steuer erhoben. Die genaue Regelung hängt von der jeweiligen Gemeinde oder dem jeweiligen Bundesland ab. Einige Bundesländer oder Kommunen verzichten inzwischen auf diese Unterscheidung und erheben die Steuer unabhängig vom Reisezweck.
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Deutschland?
Die Höhe der Übernachtungssteuer ist nicht bundesweit geregelt, sondern variiert je nach Bundesland und Kommune. Es gibt zwei gängige Berechnungsmodelle:
- Prozentuale Berechnung: Hier wird ein fester Prozentsatz für den Übernachtungspreis erhoben. In vielen Regionen liegt dieser Satz bei rund 5 %.
- Pauschalbetrag pro Person und Nacht: In kleineren Gemeinden oder Kurorten wird oft ein fixer Betrag pro Gast und Nacht erhoben. Dieser liegt je nach Region zwischen 1 und 3 Euro.
Übernachtungssteuer in den Bundesländern
Da die Übernachtungssteuer kommunal geregelt ist, unterscheiden sich die Regelungen innerhalb der Bundesländer und auch zwischen ihnen erheblich. Ein kurzer Überblick:
- Baden-Württemberg: In vielen Kur- und Erholungsorten wird eine Übernachtungssteuer oder Kurtaxe erhoben. Großstädte wie Stuttgart erheben bislang keine Übernachtungssteuer, kleinere Städte jedoch teils pauschale Beträge.
- Bayern: Bayern erhebt vielerorts eine Kurtaxe (z. B. in Kurorten wie Bad Reichenhall oder Garmisch-Partenkirchen), jedoch haben größere Städte bisher keine klassische Übernachtungssteuer eingeführt.
- Berlin: Das Land Berlin hat eine landesweit gültige City Tax von 5 % eingeführt, die in allen Bezirken gilt. Geschäftsreisende sind mit Nachweis befreit.
- Brandenburg: In vielen Kurorten wird eine Kurtaxe erhoben, eine flächendeckende Übernachtungssteuer gibt es nicht.
- Bremen: Bremen erhebt eine Citytax von 5 % auf den Übernachtungspreis, unabhängig vom Reisezweck.
- Hamburg: Das Bundesland Hamburg erhebt eine Kultur- und Tourismustaxe, gestaffelt nach Übernachtungspreis, mit Beträgen zwischen 0,50 € und 4 €.
- Hessen: In Hessen erheben Städte wie Frankfurt eine Bettensteuer von 2 € pro Person und Nacht für Privatreisende. Viele Kurorte erheben zusätzlich Kurtaxen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Hier ist die klassische Kurtaxe in Ostsee- und Bäderorten üblich, eine allgemeine Übernachtungssteuer wird nicht erhoben.
- Niedersachsen: Vor allem Küsten- und Kurorte erheben Kurtaxen, Übernachtungssteuern in Großstädten sind bislang nicht verbreitet.
- Nordrhein-Westfalen: Zahlreiche Städte wie Köln oder Düsseldorf erheben eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises, oft mit Befreiung für Geschäftsreisende bei Nachweis. In Köln wird diese Steuer Kulturförderabgabe genannt.
- Rheinland-Pfalz: Viele Kurorte erheben Kurtaxen. Eine allgemeine Übernachtungssteuer gibt es bisher nicht flächendeckend.
- Saarland: Im Saarland wird derzeit keine allgemeine Übernachtungssteuer erhoben, jedoch Kurtaxen in Kurorten.
- Sachsen: Sachsen ermöglicht seinen Kommunen, eine Übernachtungssteuer einzuführen, Leipzig beispielsweise erhebt eine Gästetaxe gestaffelt nach Preis.
- Sachsen-Anhalt: Bisher keine landesweite Übernachtungssteuer, aber Kurtaxen in Kurorten.
- Schleswig-Holstein: Hier gilt in vielen Badeorten die Kurtaxe, eine allgemeine Übernachtungssteuer wird nicht erhoben
- Thüringen: Auch in Thüringen gibt es vor allem Kurtaxen, eine klassische Übernachtungssteuer ist nicht flächendeckend eingeführt.
Wie wird die Übernachtungssteuer abgerechnet?
Für Gastgeber bedeutet die Übernachtungssteuer einen zusätzlichen administrativen Aufwand. Sie müssen die Steuer berechnen, vom Gast einziehen, ordnungsgemäß verbuchen und innerhalb der gesetzten Fristen an die Kommune abführen. Meistens erfolgt die Abrechnung monatlich oder quartalsweise. Die Details regeln die jeweiligen Satzungen.
Wichtig ist, dass die Übernachtungssteuer auf der Rechnung für den Gast separat ausgewiesen wird. Der Übernachtungspreis wird also nicht automatisch um diesen Betrag reduziert oder erhöht, sondern die Steuer ist ein zusätzlicher Posten, der über die Plattform oder direkt vom Gast bezahlt wird.
Gilt die Übernachtungssteuer auch für Ferienwohnungen?
Ja. Die Übernachtungssteuer gilt nicht nur für Hotels und Pensionen, sondern auch für Ferienwohnungen, Ferienhäuser, private Zimmervermietungen oder Vermietung über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com. Wer also eine Ferienwohnung vermietet, muss sich bei seiner Kommune informieren, ob eine Übernachtungssteuer erhoben wird, wie sie abzuführen ist und welche Nachweise nötig sind.
Gerade private Gastgeber sind sich dieser Pflicht nicht immer bewusst. Verstöße können jedoch hohe Nachzahlungen und Bußgelder nach sich ziehen. Einige Bundesländer und Kommunen führen bereits digitale Meldesysteme ein, um auch private Gastgeber besser kontrollieren zu können.
Übernachtungssteuer und Plattformen wie Airbnb
Viele Gastgeber vermieten über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com. Hier stellt sich häufig die Frage, ob diese Plattformen die Übernachtungssteuer automatisch einziehen und abführen. In Deutschland ist dies bislang nicht flächendeckend der Fall. Gastgeber bleiben in der Verantwortung, die Steuer korrekt abzurechnen und an die Kommune zu zahlen. Einige Plattformen bieten jedoch die Möglichkeit, die Steuer direkt im Buchungsprozess auszuweisen, sodass der Gast sie mit der Buchung bezahlt. Ob die Plattform sie auch an die Kommune abführt, hängt vom jeweiligen Vertrag und den lokalen Regelungen ab.
Was passiert, wenn die Übernachtungssteuer nicht abgeführt wird?
Die Übernachtungssteuer ist eine gesetzliche Abgabe. Wer sie nicht abführt, obwohl er verpflichtet ist, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Bußgelder und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Daher sollten Gastgeber sich unbedingt mit den Regelungen ihrer Kommune vertraut machen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Kritische Stimmen
Die Übernachtungssteuer ist nicht unumstritten. Kritiker bemängeln, dass sie den Tourismus verteuert und gerade Familien, junge Reisende oder Backpacker stärker belastet. Außerdem bedeutet sie für kleine Gastgeber einen erheblichen Mehraufwand. Hotelverbände argumentieren zudem, dass sie im internationalen Wettbewerb einen Nachteil darstellen, da nicht alle Länder oder Städte eine vergleichbare Steuer erheben. Befürworter sehen dagegen den Vorteil, dass Touristen einen Beitrag zu den Kosten leisten, die sie durch ihren Aufenthalt verursachen.
Unterschied zwischen Übernachtungssteuer und Kurtaxe
Häufig wird die Übernachtungssteuer mit der Kurtaxe verwechselt. Beide sind jedoch unterschiedlich. Die Kurtaxe wird in Kur- oder Erholungsorten erhoben und berechtigt Gäste zur Nutzung bestimmter Angebote, etwa Strandnutzung oder Kurkonzerte. Sie wird ausschließlich in Kurorten erhoben. Die Übernachtungssteuer hingegen ist eine allgemeine kommunale Abgabe ohne direkten Leistungsanspruch für den Gast.
Pflichtabgabe für Gastgeber
Die Übernachtungssteuer in Deutschland ist eine Pflichtabgabe, die alle Gastgeber betrifft, die entgeltliche Übernachtungen anbieten. Gastgeber sollten daher prüfen, ob in ihrem Bundesland bzw. ihrer Kommune eine Übernachtungssteuer erhoben wird, sich über Höhe, Berechnungsmethode und Abführungsfristen informieren, die Steuer korrekt vom Gast einziehen, getrennt ausweisen und fristgerecht an die Kommune abführen. Bei Geschäftsreisenden sollte geprüft werden, ob ein Nachweis zur Steuerbefreiung vorliegt. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie gesetzeskonform vermieten und keine bösen Überraschungen drohen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, Rücksprache mit der zuständigen Behörde oder einem Steuerberater zu halten, der auf Ferienwohnungsvermietung spezialisiert ist.
FAQ zur Übernachtungssteuer in Deutschland
Was ist eine Übernachtungssteuer?
Die Übernachtungssteuer ist eine kommunale Abgabe, die auf entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder anderen Beherbergungsbetrieben erhoben wird. Sie dient Städten und Gemeinden als Einnahmequelle, meist zur Finanzierung von Kultur-, Tourismus- oder Infrastrukturprojekten.
Wer muss die Übernachtungssteuer zahlen?
In der Regel zahlen Privatreisende die Übernachtungssteuer zusätzlich zum Übernachtungspreis. Geschäftsreisende sind in vielen Bundesländern von der Steuer befreit, benötigen dafür jedoch einen Nachweis vom Arbeitgeber.
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Deutschland?
Die Höhe variiert je nach Bundesland und Kommune. Sie beträgt entweder einen festen Prozentsatz des Übernachtungspreises (meist um 5 %) oder einen pauschalen Betrag pro Person und Nacht, oft zwischen 1 und 3 Euro.
Gilt die Übernachtungssteuer auch für Ferienwohnungen?
Ja, die Übernachtungssteuer gilt für alle Beherbergungsbetriebe, also auch für Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder Zimmer, die über Plattformen wie Airbnb vermietet werden.
Wie wird die Übernachtungssteuer abgerechnet?
Gastgeber müssen die Steuer separat vom Gast einziehen und innerhalb der von der Kommune vorgegebenen Frist (monatlich oder quartalsweise) an die zuständige Behörde abführen. Sie muss auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Übernachtungssteuer und Kurtaxe?
Die Kurtaxe wird in Kur- oder Erholungsorten erhoben und berechtigt Gäste, bestimmte Einrichtungen zu nutzen, etwa Strände oder Kurkonzerte. Die Übernachtungssteuer ist dagegen eine allgemeine kommunale Abgabe ohne direkten Leistungsanspruch für den Gast.
Was passiert, wenn die Übernachtungssteuer nicht abgeführt wird?
Wird die Übernachtungssteuer nicht ordnungsgemäß abgeführt, drohen Nachzahlungen, Bußgelder und unter Umständen ordnungsrechtliche Konsequenzen. Daher sollten Gastgeber ihre Pflichten genau kennen.
Seit wann ist die Übernachtungssteuer fällig?
Die Übernachtungssteuer ist seit dem 1. Januar 2014 für private Übernachtungen fällig. Seit dem 1. April 2024 muss die Steuer auch bei geschäftlichen Übernachtungen gezahlt werden. Es gibt keine allgemeine Regelung, die eine Befreiung der Übernachtungssteuer bei Geschäftsreisen vorsieht. Dies hängt von der jeweiligen Stadt und Gemeinde ab, ob diese erlassen wird.
Wann zahlt man die Übernachtungssteuer?
Die Übernachtungssteuer muss je nach Stadt monatlich oder vierteljährlich bei der zuständigen Stelle angemeldet und bezahlt werden. Die genauen Fristen unterscheiden sich je nach Kommune und liegen häufig zwischen dem 10. und 15. Tag nach Ablauf des Abrechnungszeitraums.
In welchen Städten muss Bettensteuer gezahlt werden?
Zum heutigen Stand (2025) wird die Bettensteuer in 57 deutschen Städten erhoben.
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