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Lodgify Branchenfokus: Neuigkeiten und Einblicke für den Sommer
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Lodgify Branchenfokus: Neuigkeiten und Einblicke für den Sommer

Der Juni bringt nicht nur steigende Temperaturen, sondern auch wichtige Entwicklungen für die Kurzzeitvermietung nicht nur in Deutschland, sondern auch im Rest Europas. Ob neue Regelungen zur Zweckentfremdung in Städten wie Berlin und Leipzig oder verändertes Buchungsverhalten der Gäste – Gastgeber und Vermieter stehen vor neuen Herausforderungen und Chancen. In diesem Branchenfokus fassen wir die aktuellen Trends, rechtlichen Neuerungen und Marktbewegungen zusammen, die im Juni passiert sind.

Berliner Gerichtsurteil zwingt Ferienwohnungen zurück in den regulären Wohnungsmarkt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass auch Ferienwohnungen, die bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots 2014 als solche genutzt wurden, nicht automatisch Bestandsschutz genießen. Somit müssen viele dieser Wohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden.

Insgesamt sind über 1.100 Ferienwohnungen betroffen, insbesondere in den stark touristisch geprägten Bezirken Mitte und Tempelhof-Schöneberg. Allein dort wurden bereits rund 300 Einheiten umgewandelt. Das Urteil stärkt die Berliner Linie, Wohnraum vorrangig als Mietwohnungen zu erhalten und nicht dem Ferienwohnungsmarkt zu überlassen.

Seit Einführung des Zweckentfremdungsverbots wurden in Berlin über 13.500 Verfahren eingeleitet und mehr als 8.100 Wohnungen zurückgeführt. Erlaubt bleibt die Vermietung maximal 90 Tage pro Jahr, vorausgesetzt, es liegt eine Genehmigung vor. Verstöße können mit Bußgeldern und Zwangsmaßnahmen geahndet werden.

Der Landesrechnungshof kritisiert jedoch, dass die Kontrollen trotz digitaler Meldesysteme noch nicht flächendeckend greifen. Für Ferienwohnungsvermieter bedeutet das Urteil, ihre Genehmigungen und Registrierungen genau zu prüfen, da selbst langjährig betriebene Objekte von Rückführungen betroffen sein können.

Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots in Leipzig

In Leipzig sind aktuell 750 Wohnungen von einem zweijährigen Übergangsschutz betroffen: Bis zum 1. September 2026 dürfen sie weiterhin als Ferienwohnungen genutzt werden, müssen anschließend jedoch wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden.

Seit Inkrafttreten der Satzung am 1. September 2024 hat das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung:

  • 143 Genehmigungsanträge für Zweckentfremdung erhalten
  • 750 Anzeigen zum Übergangsschutz registriert
  • 340 Hinweise aus der Bevölkerung zu möglichen Verstößen erfasst

Diese Hinweise werden genau geprüft. Meistens fehlt es an einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung für Ferienwohnungen. Nach Feststellung eines Verstoßes kann die Stadt Wohnnutzung anordnen und bei Bedarf Bußgelder verhängen. Erste Anordnungen stehen kurz bevor.

Leipzig nimmt das Zweckentfremdungsverbot ernst: 750 Wohnungen befinden sich in der Übergangsphase, Hunderte Hinweise sind eingegangen und erste Zwangsmaßnahmen stehen bevor. Vermieter sollten ihre Genehmigungen prüfen und sich rechtzeitig anpassen.

Ferienwohnungen auf den Kanaren auf der Überholspur

Nach Angaben des kanarischen Statistikinstituts ISTAC hat sich die Zahl der Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln erneut deutlich erhöht: Von Mai 2024 bis Mai 2025 stieg die Anzahl um rund 3.035 Ferienunterkünften – das entspricht einem Plus von 6,8%, von 44.613 auf 47.648 Ferienwohnungen.

Teneriffa führt mit 19.286 Ferienwohnungen weiterhin klar, was etwa 40% des gesamten Angebots ausmacht. Gran Canaria folgt mit rund 10.285 (22%), gefolgt von Lanzarote (7.925/17%), Fuerteventura (6.617/14%) und den kleineren Inseln mit den restlichen Anteilen.

Auch die Einnahmen stiegen: Insgesamt generierten alle Ferienwohnungen im Mai etwa 70,2 Mio €, gegenüber rund 64,4 Mio € im Mai 2024 – ein Wachstum von ca. 9%.

Die Kanarischen Inseln durchlaufen einen Rekordboom bei Ferienwohnungen – sowohl bei der Anzahl, als auch bei Auslastung und Einnahmen. Für Gastgeber bedeutet das: steigende Konkurrenz, gleichzeitig aber hohe Nachfrage. Lesen Sie hier, warum es sich lohnen könnte, in eine Ferienwohnung auf den Kanarischen Inseln zu investieren.

In der Schweiz gibt es die teuersten FeWo’s in den Alpen

Die UBS meldet weiterhin starke Nachfrage nach Schweizer Ferienimmobilien. Die Preise sind im letzten Jahr um 4% gestiegen und dürften auch 2025 weiter steigen. Besonders teuer sind die Alpenregionen wie Engadin, Verbier, Zermatt und Gstaad mit Quadratmeterpreisen über 20.000 CHF.

Seit 2020 haben die Preise für Zweitwohnungen in Bergregionen um über 30% zugelegt. Gründe sind knappe Bestände, gesunkene Hypothekenzinsen und die anhaltende Attraktivität von Zweitwohnsitzen, auch durch flexible Arbeitsmodelle. Gleichzeitig bleibt das Angebot begrenzt. Die geplante Lex Candinas Reform könnte künftig für mehr verfügbare Ferienwohnungen sorgen.

Der Markt bleibt stabil mit hohem Preisniveau und guten Chancen für Investoren und Vermieter, die frühzeitig einsteigen.

Gäste buchen zunehmend kurzfristiger

Laut einem Bericht von Beyond ist die durchschnittliche Vorausbuchungszeit der Gäste im Vergleich zum Vorjahr um 9 % gesunken und liegt nun bei 29 Tagen. Für Gastgeber bedeutet das, dass sie eine flexiblere, dynamischere und datenbasierte Preisstrategie benötigen. Wie Vincent Pineau, Country Manager bei Beyond, betont: „Man kann nur verbessern, was man misst. Preise, Belegungsraten und Buchungstrends in Echtzeit zu überwachen, ist entscheidend.“

Darüber hinaus hebt der Bericht hervor, dass Gäste vermehrt Wert auf nachhaltige Unterkünfte, Aufenthalte in ländlichen Regionen sowie authentische und personalisierte Erlebnisse legen. Ebenso steigt die Nachfrage nach längeren Aufenthalten, vor allem bedingt durch das Arbeiten im Homeoffice oder Remote Work.

Airbnb aktualisiert Zahlungsbedingungen: Das sollten Gastgeber jetzt wissen

Airbnb hat seine Zahlungsbedingungen überarbeitet. Die neuen Bedingungen treten für bestehende Nutzer am 8. September 2025 in Kraft. Ziel ist es, die Zahlungsprozesse zu standardisieren und rechtlich an internationale Vorgaben anzupassen.

Für Gastgeber bedeutet das vor allem eine Änderung beim Auszahlungszeitpunkt: Künftig erhalten sie ihre Auszahlung einen Tag nach dem Check-out der Gäste und nicht mehr direkt nach deren Anreise. Das kann insbesondere für Gastgeber, die auf schnelle Zahlung angewiesen sind, zu einer Umstellung der Liquiditätsplanung führen.

Außerdem übernehmen Gastgeber laut den neuen Bedingungen erweiterte Verantwortlichkeiten. Sie müssen sich künftig stärker um Rückerstattungen, eventuelle Streitfälle und die Einhaltung der Zahlungsrichtlinien kümmern. Zudem gibt es unterschiedliche Versionen der Bedingungen je nach Region, beispielsweise für EU-, UK- und Australien-basierte Gastgeber im Vergleich zu anderen Ländern.

Wer die Airbnb-Zahlungsfunktionen weiterhin nutzen möchte, muss den neuen Bedingungen bis spätestens 8. September 2025 zustimmen. Gastgeber sollten sich daher frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, um ihren Zahlungsfluss, mögliche Rücklagen und administrative Prozesse rechtzeitig anzupassen.

Aktuelle Booking.com Sommerstudie: Beliebte Reiseziele der Deutschen im Sommer 2025

Booking.com hat die Top-Destinationen für deutsche Reisende in der warmen Jahreszeit 2025 veröffentlicht. Ganz vorne liegen Bibione und Rimini in Italien, dicht gefolgt von Barcelona und Berlin. Ebenfalls stark vertreten sind Hamburg.

Der Trend zeigt deutlich: Deutsche Urlauber bevorzugen ein abwechslungsreiches Portfolio – von klassischem Strandurlaub in Italien über Städtetrips nach Barcelona bis hin zu Inlandsreisen in deutsche Metropolen wie Berlin und Hamburg.

Bis nächsten Monat!

Das war’s für Juni! Wir freuen uns auf den Juli und sind gespannt, welche weiteren Neuigkeiten uns in der FeWo-Branche erwarten. Bis nächsten Monat!

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