In den meisten deutsche Großstädten wird eine Übernachtungssteuer erhoben. Insbesondere in den touristisch attraktiven Städten. Je nach Stadt, kann die Übernachtungssteuer auch “Bettensteuer”, “Beherbergungssteuer”, “City-Tax”, “Kulturförderabgabe”, etc. bezeichnet werden. In Hamburg wird seit 2013 die Kultur- und Tourismustaxe erhoben. Hotels, Pensionen und auch Ferienwohnungsvermieter in Hamburg sind dazu verpflichtet, diese bei Übernachtungsgästen einzuziehen und abzuführen.
Was ist die Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg?
Die Kultur- und Tourismustaxe ist eine kommunale Abgabe, die auf Übernachtungen von privat reisenden Gästen in Hamburg erhoben wird. Ziel dieser Steuer ist es, kulturelle Projekte und die touristische Infrastruktur in der Stadt zu finanzieren. Auch Geschäftsreisende müssen seit Januar 2023 die Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg bezahlen und profitieren von keiner Befreiung, wie es vorher der Fall war.
Wer muss die Tourismustaxe in Hamburg zahlen?
Grundsätzlich muss die Tourismustaxe in Hamburg von allen Gästen, die privat in Hamburg übernachten, bezahlt werden. Das bedeutet konkret:
- Urlauber
- Personen, die Freunde oder Verwandte besuchen und dafür eine Unterkunft mieten
Wie schon vorher erwähnt, müssen ab 2023 auch Geschäftsreisende die Tourismustaxe in Hamburg bezahlen. Hier werden keine Ausnahmen mehr gemacht.
Wie hoch ist die Kulturtaxe in Hamburg?
Die Höhe der Kultur- und Tourismustaxe richtet sich nach dem Nettoübernachtungspreis pro Person und Nacht. Sie ist gestaffelt und beginnt ab 0,50 Euro. Hier ein Überblick:
Nettoübernachtungspreis pro Person und Nacht | Kultur- und Tourismustaxe pro Nacht |
bis 10 Euro | 0 Euro |
bis 25 Euro | 0,60 Euro |
bis 50 Euro | 1,20 Euro |
bis 100 Euro | 2,40 Euro |
bis 150 Euro | 3,60 Euro |
bis 200 Euro | 4,80 Euro |
über 200 Euro | 4,80 Euro plus je 1,20 Euro je weitere angefange 50 Euro |
Für Ferienwohnungen wird der Preis pro Bett berechnet, wenn kein individueller Preis pro Gast vorliegt. Die Umsatzsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Betrag, den der Gast für die Übernachtung zahlt. Zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel Frühstück, sind hierbei nicht eingeschlossen.
Wird die Kultur- und Tourismustaxe an den Gast weitergegeben, muss auch diese in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen (aktuell 7 %) einbezogen werden.
Beispiel: Wird eine Ferienwohnung für 80 Euro pro Nacht mit zwei Betten vermietet, liegt der Preis pro Bett bei 40 Euro. Somit fällt pro Bett und Nacht eine Steuer von 1,20 Euro an, insgesamt 2,40 Euro pro Nacht.
Wie wird die Übernachtungssteuer in der Hansestadt abgeführt?
Die Übernachtungssteuer wird vom Gastgeber eingezogen und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. In Hamburg ist das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz verantwortlich. Die Abrechnung erfolgt:
- Vierteljährlich, wenn die Steuer im Vorjahr mehr als 1.000 Euro betrug
- Jährlich, wenn der Steuerbetrag im Vorjahr unter 1.000 Euro lag
Die Anmeldung muss spätestens am 15. Tag nach Quartals- oder Jahresende beim Finanzamt eingegangen sein. Formulare zur Anmeldung und Anzeige der Steuer finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg oder direkt in Mein ELSTER.
Welche Pflichten haben Gastgeber?
Als Vermieter sind Sie verpflichtet:
- Ihre Gäste über die Steuer zu informieren
- Die Steuer ordnungsgemäß einzuziehen
- Die Steuer fristgerecht an das Finanzamt abzuführen
Bei Verstößen drohen Nachzahlungen und gegebenenfalls Bußgelder.
Kurtaxe vs. Kultur- und Tourismustaxe Hamburg: Die Unterschiede
Anders als die Kurtaxe, die typischerweise in Kurorten und touristischen Gemeinden erhoben werden, gilt die Kultur- und Tourismustaxe der Stadt Hamburg auch innerhalb der Großstadt. Sie ist nicht an touristische Infrastrukturmaßnahmen gebunden, sondern fließt in den städtischen Haushalt zur Förderung von Kultur und Tourismusprojekten.
Übernachtungssteuer Hamburg: Das Wichtigste im Überblick
Die Übernachtungssteuer in Hamburg betrifft alle privat reisenden Gäste und stellt für Gastgeber eine wichtige Abgabepflicht dar. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich mit den aktuellen Regelungen vertraut machen, Ihre Gäste informieren und die Steuer fristgerecht abführen. Insbesondere bei der Vermietung von Ferienwohnungen empfiehlt es sich, diesen Prozess so weit wie möglich zu automatisieren, um Fehlerquellen zu vermeiden.
FAQ zur Übernachtungssteuer in Hamburg
Müssen auch Ferienwohnungen die Kultur- und Tourismustaxe abführen?
Ja, die Steuer gilt für alle entgeltlichen Übernachtungen, einschließlich Ferienwohnungen und private Vermietungen.
Sind Geschäftsreisende von der Übernachtungssteuer befreit?
Nein, seit 2023 müssen alle Übernachtungen die Tourismustaxe in Hamburg bezahlen. Ausnahmen für Geschäftsreisende gelten nicht mehr.
Wie häufig muss die Übernachtungssteuer in Hamburg gemeldet und abgeführt werden?
Je nach Höhe der Steuer im Vorjahr vierteljährlich oder jährlich, immer bis spätestens zum 15. Tag nach Quartals- oder Jahresende.
Wo finde ich die Formulare für die Anmeldung?
Die offiziellen Formulare stellt die Stadt Hamburg online auf hamburg.de bereit. Sie können diese auch direkt über Mein ELSTER einreichen.
Was passiert, wenn ich die Steuer nicht abführe?
Es drohen Nachzahlungen und Bußgelder. Die Abführung der Steuer ist verpflichtend.
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